Insiderhandel | Anlagebetrug


Gerade in der unserer Finanzmetropole am Main, wo konventionelle Banken ebenso wie Direktbanken und Finanzdienstleistungen florieren und wo Millionengeschäfte getätigt werden, blüht der Anlagebetrug, wie unsere Detektive in Frankfurt täglich feststellen. Hegen Sie einen Verdacht, zögern Sie nicht, unsere Wirtschaftsdetektive zu kontaktieren: 069 1201 8431.


Vermeintliche Top-Anlagen: Haus am See oder Baracke im Outback? Seriositätsprüfung durch Detektive aus Frankfurt


So vielfältig, wie die Möglichkeiten von Finanzinvestitionen sind, so vielfältig sind auch die Betrugsmethoden. Wer hat nicht schon von lukrativen Immobilien gehört oder gelesen, die Anlegern als "todsicherer Tipp" offeriert werden? Die Angebote sind mit passendem Bildmaterial gespickt, das beispielsweise Villen in entlegenen Gegenden eines beliebigen Kontinents zeigt oder Ferienhäuser an einem Strand nahe eines vermeintlichen Touristenzentrums. Die dargebotenen Immobilien sind natürlich viel zu weit entfernt, um sie persönlich in Augenschein zu nehmen. Der gutgläubige Anleger verlässt sich, oftmals recht naiv, auf die Aussage des "seriösen" Anlageberaters und opfert seinem Traum vom eigenen Heim oder von einer schnellen Rendite das mühsam Ersparte, um später festzustellen, dass er eine abbruchreife Hütte irgendwo im Nirgendwo erworben hat. Das Geld ist, ebenso wie der Anlageberater, auf Nimmerwiedersehen verschwunden.

 

Doch so weit muss es erst gar nicht kommen. Wenn Ihnen ein Vermögens- oder Anlageberater ein Angebot offeriert, bei dem Sie angeblich ungewöhnlich hohe Gewinne erzielen können, sollten Sie stutzig werden. Wenden Sie sich an die Detektive der Kurtz Detektei Frankfurt. Wir überprüfen die Offerte ebenso gründlich wie den Berater, um Sie vor finanziellen Schäden zu bewahren: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de.


Computerdarstellung einer Luxusvilla; Kurtz Wirtschaftsdetektei Frankfurt
Lockangebote mit computergenerierten Darstellungen von Gebäuden, die in Wirklichkeit noch nicht einmal ein Rohbau sind und lediglich virtuell bestehen, lassen sich häufig auf den ersten Blick kaum von seriösen Angeboten unterscheiden.

Insiderhandel: strafbare Eigennutzung von Geheimnissen


Finanz-, Versicherungs- und Anlageberater konnte bis 2013 prinzipiell erst einmal jeder werden, der eine kaufmännische Ausbildung in der entsprechenden Branche vorweisen konnte  – mit mehr oder minder großem Aufwand. Zum Schutz des Verbrauchers haben sich die Vorgaben jedoch geändert, die Bedingungen zur Ausübung dieser Berufe wurden verschärft: Die Berater müssen ihre Zuverlässigkeit und die eigenen geregelten Vermögensverhältnisse nachweisen, sich jährlich prüfen lassen und den Prüfbericht bei der zuständigen IHK bzw. Gewerbebehörde vorlegen. Wenn Sie Ihr Geld anlegen wollen, sei es in Immobilien, Aktien oder Fonds, dann wenden Sie sich zuerst an die Bank Ihres Vertrauens. Die dortigen Anlageberater sind geschult, zertifiziert und arbeiten mit ebensolchen externen Beratern zusammen.

 

Trotzdem gelingt es manchen Anlageberatern mit Betrugsabsichten, von Amtsseite als seriös eingestuft, auf Kosten anderer zum eigenen Vorteil zu agieren. Personen, die in der Finanzbranche tätig sind, haben oftmals Kontakte zu börsennotierten Unternehmen und Geschäftsführungen in unterschiedlichen Branchen. Unbewusst oder bewusst werden Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, weitergegeben und der Anlageberater kann diese Informationen nutzen – entweder für sich selbst oder für seine Klienten. Zum einen kann der Berater z.B. Wissen darüber erlangen, dass zwei Unternehmen fusionieren. Hier würde er Anteile der Firmen erwerben, da diese nach der Fusion erfahrungsgemäß sprunghaft an Wert zulegen. Er macht sich damit eine Insiderinformation zunutze, was in Deutschland strafbar ist. Im Umkehrfall kann er, wenn er von der Insolvenz eines Unternehmens vor Veröffentlichung Kenntnis erhält, seine Anteile an diesem Unternehmen rechtzeitig abstoßen.


Wissentliche Falschberatung


Der Straftatbestand wird noch verschärft, wenn der Berater seine Klienten – wissentlich – falsch berät, um bspw. eine einträgliche Provision zu erhalten. Wenn er von einer anstehenden Insolvenz einer Aktiengesellschaft erfährt und seinen Klienten trotzdem zum Erwerb dieser Aktien rät, um eine Provision zu generieren, so handelt er wissentlich zum Nachteil der Klienten.

 

Einem Anlageberater ein – vielleicht wissentliches – Fehlverhalten nachzuweisen, ist sehr schwierig, aber meist nicht unmöglich. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Berater Sie übervorteilt hat, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Detektive der Kurtz Detektei Frankfurt069 1201 8431.