Bei den inzwischen beinahe jährlich stattfindenden Anhebungen der Krankenkassenbeiträge ärgern sich nicht nur die Versicherten zu Recht, sondern, wie nur wenige wissen, eventuell bald auch die Arbeitgeber. In den Reihen der SPD werden seit längerem immer mehr Stimmen laut, dass die Krankenkassen-Beiträge nicht mehr nur von den Arbeitnehmern, sondern paritätisch auch von den Arbeitgebern zur Hälfte mit bezahlt werden sollen. Für die Versicherten ist das grundsätzlich sicherlich eine Verbesserung des aktuellen Zustandes, denn sie müssen im kommenden Jahr eine Erhöhung von bis zu 0,6 % ihres Kassenbeitrages, gemessen an ihrem Einkommen, abtreten und alleine bezahlen. Für die Arbeitgeber bedeutet eine paritätische Beteiligung aber eine doppelte Belastung, die bisher vermieden werden konnte.
Das Problem ist dabei nicht die Teilung des Krankenkassenbeitrags der Angestellten, sondern die Tatsache, dass Arbeitgeber bisher schon hohe pekuniäre Belastungen ertragen müssen: In den ersten sechs Wochen bei Lohnfortzahlung krankgeschriebener Angestellter stemmen sie die Beiträge komplett alleine ohne eine Beteiligung der Krankenkassen oder der Krankgeschriebenen (ausgenommen Unternehmen nach U1). Und aus Erfahrung können nicht nur viele Arbeitgeber, sondern auch die Detektive der Kurtz Detektei Frankfurt sagen, dass nicht alle Krankschreibungen rechtmäßig erlangt werden.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Kosten von jährlich 51 Milliarden Euro für Arbeitgeber
Die staatlichen – ganz zu schweigen von den gesetzlichen – Krankenversicherungen weigern sich hartnäckig, den Arbeitgebern insofern entgegenzukommen, als dass sie sich schon früher als erst nach sechs Wochen an den durch Lohnfortzahlung – also Zahlungen ohne geleistete Arbeit – entstandenen Kosten beteiligen, auch wenn vermutlich ein nicht geringer Teil dieser fortlaufenden Kosten an blaumachende Angestellte gezahlt werden muss, wie die Kurtz Detektei Frankfurt auf Grundlage vieler Observationen bestätigen kann. Diese Kosten belaufen sich, so die dpa, auf 51 Milliarden Euro pro Jahr, die die Arbeitgeber alleine zahlen müssen.
Diese 51 Milliarden Euro werden an Arbeitnehmer gezahlt, die durch ihre Krankschreibung keine gegenwertige Leistung erbringen (können). Daraus entsteht nicht nur für die betroffenen Arbeitgeber, sondern für die gesamte deutsche Wirtschaft und ihr Kapital ein Verlustgeschäft in Milliardenhöhe. Daraus resultierend fordert Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gegenüber der „Rheinischen Post“: „Wenn die Politik die paritätische Finanzierung wieder einführen und den Arbeitgeberbeitrag erhöhen will, müssten wir auch über die paritätische Finanzierung der Lohnfortzahlung reden.“ Weiter führt er aus, dass diese Summe einem Vielfachen dessen entspreche, was die Arbeitnehmer für Zusatzbeiträge in ihren Krankenversicherungen aufbringen müssen.
Trotz Krankschreibung: Arbeitnehmer gehen Nebenjobs nach
Ein nicht zu unterschätzender Teil der 51 Milliarden Euro, die durch die fortlaufende Bezahlung der krankgeschriebenen Arbeitnehmer entstehen, wird ungerechtfertigt in Anspruch genommen: Während tatsächlich erkrankte Arbeitnehmer einen natürlichen Anspruch auf fortlaufende Bezahlung haben, tauchen immer mehr Fälle auf, bei denen es sich um Lohnfortzahlungsbetrug krankgeschriebener Angestellter handelt. Die Arbeitnehmer fahren in der Zeit der Krankschreibung in den – somit bezahlten – Urlaub oder gehen einer unerlaubten Nebentätigkeit nach, um doppelt bezahlt werden zu können.
Um dieser stetig größer werdenden Probleme habhaft zu werden, bietet es sich an, die Privat- und Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Frankfurt zu engagieren, die Lohnfortzahlungsbetrug durch verschiedene Einsatzmethoden feststellen und gerichtsverwertbar belegen können. Zu diesen Methoden unserer Frankfurter Privatdetektive zählen einerseits ortsungebundene Recherchen in sozialen Netzwerken, also die Überprüfung und der Abgleich von Daten der Krankschreibung mit Postings, Fotos und Kommentaren, die auf eine betrügerische Krankschreibung hindeuten. Andererseits agieren die Detektive der Kurtz Wirtschaftsdetektei Frankfurt natürlich vornehmlich vor Ort, observieren den verdächtigen Angestellten vor seinem Wohnort oder beim vermuteten Zweitjob und dokumentieren seine Aktivitäten.
Dreistigkeit siegt? Nicht wenn man sich zu helfen weiß.
Egal wie sehr man seinen Mitarbeitern und Angestellten vertraut, schwarze Schafe gibt es immer. So kann es passieren, dass sich eine langjährig treue und fleißige Sekretärin durch ein während ihrer Krankschreibung gepostetes Urlaubsfoto auf Facebook als Blaumacherin entpuppt; ebenso kann nach regelmäßiger Krankschreibung und einem notwendigem Anfangsverdacht der stets im negativen Sinne auffällige Sachbearbeiter von den Privat- und Wirtschaftsdetektiven der Kurtz Detektei Frankfurt dabei beobachtet und bildtechnisch aufgenommen werden, wie er an den der Erholung gedachten Wochenenden ins Fitness Studio geht, sich aufpumpt und zur Krönung während zwei oder drei Krankschreibungen im Jahr an Bodybuilder-Wettbewerben teilnimmt. Der aus solchen betrügerischen Aktionen entstandene Schaden geht, wie bereits erwähnt, in zweistellige Milliardenhöhe, was deutlich macht, wie viel mehr Geld in die Entwicklung, Forschung oder die Vergrößerung der deutschen Wirtschaft gesteckt werden könnte, wenn sich diese Tatbestände eindämmen ließen.
Wann dürfen Detektive ermitteln? Der Anfangsverdacht.
Wenn man sich nun einem mehrmals im Monat krankgeschriebenen und nach dem Wochenende erstaunlich erholt aussehenden Mitarbeiter gegenüber sieht, wie kann man (re)agieren? Vor der Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei wie der Kurtz Detektei Frankfurt muss ein gerechtfertigter Anfangsverdacht bestehen, da unsere Detektive für eine gerichtlich verwendbare Dokumentierung des Lohnfortzahlungsbetrugs einen vor Gericht standhaften Verdächtigungsgrund vorweisen müssen. Selbstverständlich verfügen Arbeitnehmer über eine schützenswerte Privatsphäre, die nur dann nicht mehr ausreichend gegen Observationen geschützt ist, wenn ihnen gegenüber ein konkreter Verdacht existiert. Wenn der betreffende Angestellte immer die gleichen oder aber im anderen Extremfall stets unterschiedliche und sehr spezielle Gründe für seine Krankschreibung vorgibt (und diese vielleicht sogar immer von demselben (mit dem Angestellten befreundeten) Allgemeinmediziner dokumentiert werden), können unsere Frankfurter Detektive engagiert werden.
Im besten Fall für das Unternehmen und den Arbeitnehmer stellt sich der Verdacht als ungerechtfertigt heraus und der einst verdächtige Mitarbeiter ist entlastet; im wirtschaftlich womöglich günstigsten – denn Detektivkosten sind erstattungsfähig –, doch menschlich enttäuschendsten Fall wird der tatsächlich stattfindende Lohnfortzahlungsbetrug aufgedeckt, dokumentiert und an den Arbeitgeber weitergegeben, was zur Verwarnung oder im wahrscheinlicheren Fall eines offensichtlichen Vertrauensbruchs sowie einer wirtschaftlichen Schädigung des Unternehmens sogar zur Kündigung des betreffenden Angestellten führen kann. Bei Nachfragen und Unsicherheiten, welche Verdachtsgründe berechtigt oder nicht berechtigt sind oder sonstigen Fragen, die sich mit der Beauftragung der Wirtschaftsdetektive der Kurtz Privatdetektei Frankfurt beschäftigen, stehen Ihnen unsere Ermittler stets zur Verfügung: 069 1201 8431.
Verfasserin: Maya Grünschloß
Kurtz Detektei Frankfurt am Main
Mainzer Landstraße 341
60326 Frankfurt a.M.
Tel.: 069 1201 8431
Mail: kontakt@kurtz-detektei-frankfurt.de
Web: https://www.kurtz-detektei-frankfurt.de
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Aaden Detektive Frankfurt (Mittwoch, 30 Dezember 2015 15:38)
Wieder ein sehr gut recherchierter und analysierter Artikel, Kollegen! Vielleicht guckt ihr auch mal wieder in unserem Blog vorbei: http://www.aaden-detektive-hamburg.de/kontakt-zur-aaden/blog-der-aaden-detektei-hamburg/. Liebe Grüße und guten Rutsch, falls wir uns nicht mehr sprechen!